Prof. Matthias Leupold


Prof. Matthias Leupold

Matthias Leupold (geb. 1959 in Berlin) war als Kraftfahrer und Fotoassistent für die Berliner Redaktion der Zeitschrift Sibylle tätig, als sich sein bester Freund 1981 entschloss, von Ost-Berlin nach Hamburg zu seinem Bruder zu flüchten. Leupold unterstützte seinen Freund bei Erkundungsfahrten in Grenzgebiete an der Spree in Berlin und an die Lübecker Bucht, von wo aus sein Freund mit einem Neopren-Anzug schwimmen wollte. Nachdem diese Pläne als zu wenig Erfolg versprechend verworfen wurden, begleitete er seinen Freund an die Schwarzmeerküste. Der Plan war es, von Bulgarien in einer Neumondnacht in die Türkei zu paddeln. Eine gebrochene Feder des Trabants, mit dem die Freunde bis Rumänien unterwegs waren, verhinderte letztlich diese gefährliche Flucht. Als stattdessen die westdeutsche Fluchthelferorganisation „Fürch“ engagiert wurde, schien zunächst die illegale Ausreise möglich. Doch an der Grenzübergangsstelle Horst wurde sein Freund auf frischer Tat ertappt und für neun Monate in die zentrale Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit nach Berlin-Hohenschönhausen gebracht. Matthias Leupold wurde wegen "Vorbereitung und Versuch des ungesetzlichen Grenzübertritts seines Freundes" und wegen "Nichtanzeige von Verbrechen gegen die DDR" im gleichen Gefängnis in Gewahrsam genommen. In einem darauf folgenden gemeinsamen Prozess erhielt er eine Haftstrafe von zwei Jahre Haft auf Bewährung; sein Freund wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Staatssicherheit legte infolgedessen die etwa 900-seitige OPK (Operative Personenkontrolle)-Akte „Foto“ an, in welcher Matthias Leupold umfassend ausspioniert wurde, insbesondere in seiner Tätigkeit als Fotokünstler. Ein „Freund“ aus der nächsten Umgebung hatte ihn über einen Zeitraum von nahezu neun Jahren bespitzelt. Nach mehreren Ausstellungsverboten, u. a. in der Hochschule für Bildende Künste Dresden und im Bauhaus Dessau stellte Matthias Leupold 1986 einen Ausreiseantrag. Da die Staatssicherheit seine Fotografien als „pazifistisch und pessimistisch“ bewertete und weiteren „Straftaten“ im Sinne der DDR-Gesetzgebung von Matthias Leupold zuvorkommen wollte, stimmte sie einer Ausreise zu.


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